Allgemeine Geschäftsbedingungen

RVR Service AG

Kasernenstrasse 74
4410 Liestal
Schweiz

T: +41 (0)61 333 04 20
E: info@rvr.ch
UID-NR: CHE-102.384.284
Handelsregister-Nummer: CH-280.3.004.067-7

RVR Service- und Lieferbedingungen

A) Service-Abonnement Oeko Plus, Stoff-Waschraum und Schmutzmatten

  1. Das Abonnement wird dreimonatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlbar 30 Tage netto. Andere Abrechnungszeiträume sind auf der vorderen Vertragsseite definiert. Mehrrollen werden mit der folgenden Rechnungsstellung abgerechnet. Allfälliger Seifen-Mehrverbrauch wird halbjährlich abgerechnet.
  2. Die Handtuchrollen werden turnusgemäß von der RVR Service AG geliefert und leihweise zur Verfügung gestellt (Lieferung franko exkl. Treibstoffzuschlag).
  3. Der betriebsfähige Unterhalt bei vermieteten Geräten / Spendern und Schmutzmatten ist Sache der RVR Service AG.
  4. Das Auswechseln der Rollen und Seifenflaschen am Gerät / Spender werden durch den Kunden vorgenommen.
  5. Sofern eine Probezeit vereinbart wurde: Die ersten 3 Monate nach Erhalt der Spender oder Schmutzmatten gelten als Probezeit. In dieser Zeit werden die vertraglich festgelegten Ansätze verrechnet. Wir das Abonnement nicht 10 Tage vor Ablauf der Probezeit schriftlich gekündigt, so ist die vertragliche Abmachung gemäß Ziffer B)1. fest abgeschlossen.
  6. Nur gültig für Stoff-MIX-Combi-Abonnemente: Das Abonnement basiert auf einem Pauschalbetrag pro MitarbeiterIn und Monat. Die Anzahl MitarbeiterInnen bei Vertragsabschluss ist auf der Vertragsvorderseite ersichtlich und ergibt den monatlichen Pauschalbetrag. Bei einer Personalverringerung oder -Erhöhung wird die Pauschale auf die nächste Verrechnungsperiode hin angeglichen.

B) Allgemeines

  1. Das Abonnement tritt nach Lieferung oder Montage in Kraft und ist für 2 Jahre respektive gemäß vorderseitiger Definition, fest abgeschlossen. Wenn es nicht mit Frist von 3 Monaten zum festgesetzten Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr. Das eingeschriebene Kündigungsschreiben wird von der RVR Service AG innert Monatsfrist schriftlich bestätigt.
  2. Andere vom Kunden gewünschte Dienstleistungen und Produkte, außerhalb des Service-Abonnementvertrages werden mit Lieferschein oder Arbeitsrapport definiert und separat verrechnet.
  3. Das Abonnement kann bei folgenden Umständen, außerhalb der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, aufgehoben werden:
    a) geregelte Geschäftsaufgabe,
    b) Totalschaden am Gebäude und Einrichtungen durch Naturgewalt (z.B. Brand / Wasser)
    Bei vorzeitiger Kündigung außerhalb der vertraglichen Bedingungen oder einem Vertragsbruch kann die RVR Service AG unter Beachtung des Erstwahlrechts (OR97, 98, 99) auf die Erfüllung des Service-Vertrags oder den zweifachen Jahresumsatz der vergangenen Vorjahre, exklusive Installationskosten, als pauschalen Ersatz für die vorzeitige, erzwungene Vertragsauflösung dem Kunden in Rechnung stellen.
  4. Der Abonnent verpflichtet sich, während der Abonnementsdauer die im Anschluss aufgeführten von der RVR Service AG zur Verfügung gestellten und erworbenen Geräte und Verbrauchsmaterialien (inkl. für Geräte Eigentum Kunde) im vereinbarten Einsatzbereich zu verwenden und mit den Produkten im gegenseitigen Interesse schonend umzugehen. Namentlich: RVR-Stoffhandtuchrollen, Stoffhandtuchspender, Duftspender mit RVR Duftpatronen, Seifenspender inkl. Seifen (flüssig oder Schaum), Reinigungsmatten im Austausch etc. Bei fahrlässiger Beschädigung der Mietobjekte haftet der Kunde. Die RVR Service AG behält sich vor, Ersatzwerte gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen.
  5. Die RVR Service AG ist berechtigt, die Ausführung eines Abonnements mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten zu übertragen.
  6. Mündliche Preis- und Vertragsdauerabsprachen sind ungültig. Spezialkonditionen haben nur entsprechend schriftlicher Vereinbarung innerhalb des Abonnements oder Vertragsanhang Gültigkeit.
  7. Wo nicht anders vermerkt, sind die Preise exkl. MwSt. berechnet.
  8. Gerichtsstand: Liestal, Kanton Basel-Landschaft.

 

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